Trennungsbescheinigungen, Scheidungsverfahren einschließlich Versorgungsausgleich, Sorgerechtsverfahren, Gewaltschutzverfahren.
Wir vertreten umfassend Ihre Interessen gegenüber Ihrem Ex-Partner; Sollten Sie nicht in der Lage sein, das Scheidungsverfahren zu finanzieren, gibt es die Möglichkeit der Prozesskostenhilfe, das heißt der Staat zahlt für Sie Gerichts,- und Rechtsanwaltskosten.