Sollten Sie keine Rechtsschutzversicherung haben, besteht für die Geringverdiener, etwa für die Bezieher von Sozialhilfe oder Arbeitslosenhilfe die Möglichkeit, die Dienstleistungen eines Rechtsanwaltes in vielen Fällen mit staatlicher Hilfe zu erhalten. Wegen der Einzelheiten in Ihrem konkreten Fall bitten wir um telefonische Kontaktaufnahme.

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